Glykoprotein-IIb/IIIa-Antagonisten

Welche Indikationen bleiben übrig?


Alexandra Hennemann, Stuttgart

Zugelassen sind Glykoprotein-IIb/IIIa-Antagonisten für definierte Indikationen im koronaren Stromgebiet, zum Beispiel perkutane koronare Interventionen. Der Einsatz der Glykoprotein-IIb/IIIa-Antagonisten bei extrakardialen Indikationen wie Schlaganfall und peripheren Gefäßverschlüssen wird in Pilotstudien untersucht.

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