Krebspatienten unterliegen einem erhöhten Risiko, thromboembolische Komplikationen zu erleiden. Dies führt zu einer deutlich erhöhten Morbidität und Letalität. Eine tiefe Venenthrombose kann das erste Zeichen einer noch nicht diagnostizierten Krebserkrankung sein (Paraneoplasie). Jede Operation eines Krebspatienten geht mit einem gegenüber Nichttumorpatienten erhöhten Risiko einer venösen Thromboembolie einher, so dass die medikamentöse Thromboseprophylaxe, bevorzugt mit einem niedermolekularen Heparin (NMH) für den Hochrisikobereich, indiziert ist. Nach Studienlage profitieren die Patienten von einer auf 3 bis 4 Wochen verlängerten Thromboseprophylaxe. Da die Rate von Katheterverschlüssen niedrig ist, kann derzeit eine allgemeine Thromboseprophylaxe bei Patienten mit Portsystemen nicht empfohlen werden. Bei Induktionschemotherapie sollte je nach Risikofaktoren individuell zur Frage einer medikamentösen Prophylaxe entschieden werden. Auch in der Sekundärprophylaxe zur Behandlung venöser Thromboembolien haben die NMH einen wichtigen Stellenwert, da sie in Risikosituationen besser als orale Antikoagulanzien steuerbar sind und wahrscheinlich auch in reduzierter Dosierung noch wirken. Im direkten Vergleich mit dem Vitamin-K-Antagonisten Warfarin waren NMH über einen Zeitraum von 6 Monaten deutlich überlegen. Da NMH nur ein- oder zweimal täglich subkutan injiziert werden und im Regelfall eine Laborüberwachung entbehrlich ist, eignen sie sich auch besonders für den ambulanten Krebspatienten.Arzneimitteltherapie 2006:24:35–42.