Indikationen zur Dauertherapie mit membranwirksamen Antiarrhythmika


Wilhelm Haverkamp, Berlin

Membranwirksame Antiarrhythmika, d. h. Substanzen der Klasse I und III nach Vaughan Williams (z. B. Flecainid, Sotalol), sind eine Arzneimittelgruppe, deren klinischer Stellenwert in den letzten Jahrzehnten abgenommen hat. Grund hierfür ist weniger ihre begrenzte Wirksamkeit als vielmehr ein bedeutsames Potenzial für kardiale und nicht-kardiale unerwünschte Wirkungen. Kardialerseits stehen proarrhythmische Effekte, d. h. die Begünstigung von Rhythmusstörungen, ganz im Vordergrund. Antiarrhythmika sind aber nicht obsolet. So wird fast die Hälfte der Patienten mit Vorhofflimmern, die sich einer Katheterablation der Rhythmusstörung unterziehen, aufgrund von Rezidiven im weiteren Verlauf mit einem Antiarrhythmikum behandelt. Bei Patienten mit ventrikulären Arrhythmien und strukturell normalem Herzen kann der Einsatz von Antiarrhythmika in Betracht gezogen werden, wenn eine Katheterablation ineffektiv, nicht möglich oder nicht gewollt ist. Ein relativ neuer, aber zunehmend relevanter werdender Anwendungsbereich sind vererbte Arrhythmie-Syndrome (Langes- und Kurzes-QT-Syndrom, Brugada-Syndrom, katecholaminerge polymorphe Kammertachykardien) und arrhythmogene Kardiomyopathien (arrhythmogene rechts- und linksventrikuläre Kardiomyopathie, spezielle Formen der dilatativen Kardiomyopathie). Antiarrhythmika gehören weiterhin zum Arsenal rhythmologisch versierter Ärzte. Die Therapie muss sorgfältig überwacht werden.
Arzneimitteltherapie 2024;42:53–9.

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